Allgemeine Bedingungen – Weiterbildung und Praktika

Kapitel 1 – Allgemeines und Anmeldung

Art. 1 – Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Weiterbildungsangebote und Praktika des
CCHAR.
Art. 2 – Gebühren
Die Preise für die Schulungen sind auf der CCHAR-Website angegeben. Sie werden in Franken ausgedrückt
Schweizer Franken nach Steuern.
Art. 3 – Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Bestätigung der Anmeldung akzeptiert der Praktikant/die Praktikantin die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkungen.
Art. 4 – Modalitäten der Einschreibung
Die Anmeldung erfolgt online mithilfe des Anmeldeformulars in elektronischem Format und in den
vorgegebenen Fristen.
Da die Anzahl der Teilnehmer/innen an einem Kurs begrenzt ist, werden die Anmeldungen in
Sie werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Eine Empfangsbestätigung wird an die Teilnehmer/innen geschickt.
Art. 5 – Anmeldegebühren
Die Bezahlung der Anmeldungen erfolgt online, per Banküberweisung oder auf eine andere vorgesehene Weise.
in das Formular ein. Die Einschreibungen müssen vor Beginn des Kurses vollständig bezahlt werden. A
Andernfalls behält sich CCHAR das Recht vor, den Zugang zu den Kursen zu sperren.

Kapitel 2 – Organisation

Art. 6 – Bestätigung
Die Bestätigung der Teilnahme an den Kursen sowie die Empfangs- und Organisationsmodalitäten werden
den Praktikantinnen und Praktikanten spätestens nach Ablauf der Anmeldefrist übermittelt werden.
Bei zu wenigen Anmeldungen behält sich das CCHAR das Recht vor, folgende Veranstaltungen zu verlegen, zu ändern oder abzusagen
eine Ausbildung.
Art. 7 – Rücktritt, Verschiebung, Stornierung
Bei einem Rücktritt durch schriftliche Mitteilung des Praktikanten bis zum Anmeldeschluss wird die Anmeldung
vollständig und gebührenfrei zurückerstattet.
Bei einer nicht fristgerechten Abmeldung ist die gesamte Anmeldegebühr zu entrichten, außer im Krankheitsfall,
eines ordnungsgemäß begründeten Unfalls oder eines anderen als gültig erachteten triftigen Grundes. In diesem Fall werden Gebühren
Verwaltungsgebühr von CHF 100.
Im Falle einer zu geringen Anzahl von Anmeldungen und einer Absage oder Verschiebung der Fortbildung durch das CCHAR,
kassierte Anmeldungen werden vollständig und gebührenfrei zurückerstattet.
Art. 8 – Ordnungsgemäßer Ablauf

Im Interesse der Praktikantinnen und Praktikanten wird der Kurs regelmäßig und pünktlich besucht. Das CCHAR behält sich vor
das Recht, den Zugang zum Kurs zu verweigern oder eine Person auszuschließen, deren Verhalten zu einer Gefährdung führen könnte
Die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht in der Lage sein, den Unterricht zu stören.
Wenn auf unvorhergesehene Weise die Bedingungen für einen erfolgreichen Kursverlauf nicht erfüllt sind, wird der
CCHAR behält sich das Recht vor, im Interesse aller Parteien über angemessene Maßnahmen zu entscheiden:
Verschiebung, Stornierung, Änderung der Daten und Uhrzeiten eines Kurses.
Art. 9 – Teilnahmebescheinigung
Der Praktikant muss mindestens 80% des Unterrichts absolviert haben, um es zu erhalten.

Kapitel 3 – Datenschutz

Art. 10 – Verarbeitung personenbezogener Daten
Das CCHAR verarbeitet alle für die Nachbereitung der Ausbildung erforderlichen Daten gemäß der
Interkantonale Vereinbarung über den Datenschutz und die Transparenz im Kanton Freiburg
Neuchâtel.
Art. 11 – Schutz der Persönlichkeit
Das CCHAR informiert die Praktikanten darüber, dass bei jeder Trainingseinheit Aufnahmen gemacht werden
professionell erstellte Fotografien. Die Praktikanten erklären sich damit einverstanden, dass diese Fotografien
auf der Website und in den sozialen Netzwerken des CCHAR veröffentlicht werden, und zwar ausschließlich zu nicht-öffentlichen Zwecken
kommerziellen Zwecken und nur zur Förderung ihrer Aktivitäten in der Öffentlichkeit und bei den
professionellen.
Praktikantinnen und Praktikanten können sich jederzeit auf Anfrage weigern, auf Fotos zu erscheinen.
Alle anderen Foto-, Audio- oder Videoaufnahmen sind während des Unterrichts verboten, außer in der
Rahmen eines definierten und bekannten Verwendungszwecks mit der ausdrücklichen Zustimmung der registrierten Personen.

Kapitel 4 – Schlussbestimmungen

Art. 12 – Zuständiger Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist Neuchâtel. Es gilt das Schweizer Recht.
Art. 17 – Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. September 2023 in Kraft. Sie annullieren und
ersetzen die vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das CCHAR behält sich das Recht vor, die
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit.

La Chaux-de-Fonds, den 1. September 2023